Krankenkasse

In der Schweiz gilt die Osteopathie als direkte Therapieform, die folglich ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten werden nicht im Rahmen der Grundversicherung (KVG oder UVG), sondern der Zusatzversicherung (Natur- und Komplementärmedizin) übernommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.

Nach der Behandlung stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, die Sie zur Rückerstattung an Ihre Versicherung weiterleiten können. Die Behandlung begleichen Sie direkt.

Visana

Wenn Sie bei der Visana versichert sind, vereinbaren Sie Ihren Termin  bitte mit unseren Osteopathen GDK-CDS, Nicolas Grangier und Clémentine Duplan.

Tarif

Der Behandlungstarif richtet sich nach der Dauer:

45-minütige Behandlung: Fr. 130.-
30-minütige Behandlung: Fr. 100.-

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden zum üblichen Tarif verrechnet. Das gilt auch für Termine, die am Behandlungstag vereinbart wurden.

Ostéopathie du Flon

  • Von den Schweizer Zusatzversicherungen anerkannt
  • Rechnungsstellung nach der Behandlung
  • Direktbezahlung der Behandlung